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14.12.2006 | Steuerrecht
Das Bundeskabinett hat am 23.08.06 das Jahressteuergesetz 2007 auf den Weg gebracht, das u.a. für Besteuerungsfälle, die nach dem 31.12.06 eintreten, Änderungen bei der erbschaftsteuerlichen Grundstücksbewertung vorsieht. Für die Bewertung von Grundbesitz sollen jeweils die aktuellen Wertverhältnisse (nicht wie bisher die Wertverhältnisse zum 01.01.96) zu Grunde gelegt werden. Die Bewertung bebauter Grundstücke nach dem Ertragswertverfahren ändert sich dahingehend, dass statt der durchschnittlichen Jahresmiete aus den letzten drei Jahren der aktuelle Mietzins im Erwerbszeitpunkt zu Grunde gelegt wird. Darüber hinaus drohen höhere Bedarfswerte, wenn das Bundesverfassungsgericht – voraussichtlich im Januar 2007 – die bisherige Bewertung zu erbschaftsteuerlichen Zwecken als gleichheitswidrig beurteilt. Fazit: Es ist dringend zu prüfen, ob anstehende Grundstücksschenkungen noch im Jahr 2006 vorgenommen werden sollen.
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